Stand: Mai 2026
Firmenanschrift:
Konzept Eins UG (haftungsbeschränkt)
An der Bundesstraße 32
33829 Borgholzhausen
Telefon: 05425 9547828
E-Mail: buero@konzepteins.events
1. Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der Konzept Eins UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Konzept Eins“) und:
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
juristischen Personen des öffentlichen Rechts
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Konzept Eins ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Leistungen von Konzept Eins ist insbesondere die Planung, Organisation, technische Umsetzung und Betreuung von Veranstaltungen unterschiedlichster Art.
Hierzu zählen insbesondere:
Veranstaltungsplanung und Projektkoordination
Veranstaltungstechnik
technische Planung und Betreuung
Vermietung und Betrieb von Veranstaltungstechnik
Tontechnik, Lichttechnik, Bühnenbau und Rigginglösungen
Strom- und Infrastrukturversorgung
Dekorations- und Ausstattungskonzepte
Catering- und Getränkeservice
Bereitstellung von Servicepersonal
mobile Gastronomie- und Foodkonzepte
Zelt- und Outdoorlösungen
Einsatz von Personal, Freelancer- und Subunternehmerleistungen
Koordination ergänzender Dienstleistungen und externer Partner
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftrag oder Auftragsbestätigung.
3. Angebote, Auftragserteilung und Vertragsschluss
Angebote von Konzept Eins sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Textform (z. B. E-Mail) oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
4. Veranstaltungsplanung und Projektkoordination
Konzept Eins erbringt Planungs-, Organisations- und Koordinationsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung erforderlichen Informationen, Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
Änderungen des Leistungsumfangs, verspätete Mitwirkung oder nachträgliche Anpassungen durch den Kunden können zusätzliche Kosten verursachen.
Konzept Eins schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder Besucherzahlen einer Veranstaltung.
5. Leistungen bei Veranstaltungen
Der Kunde bleibt grundsätzlich Veranstalter im rechtlichen Sinne.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
behördliche Genehmigungen
Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen
Einhaltung des Jugendschutzes
Lärmschutzbestimmungen
lebensmittelrechtliche Vorgaben
Verkehrssicherungspflichten
Einhaltung behördlicher Auflagen
Konzept Eins ist berechtigt, Leistungen abzulehnen oder einzustellen, wenn gesetzliche Vorschriften oder Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt werden. Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Konzept Eins ist berechtigt, Arbeiten oder Leistungen vorübergehend einzustellen oder abzubrechen, sofern Sicherheitsrisiken, unzureichende Arbeitsbedingungen, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Gefährdungen von Personal oder Material vorliegen.
Hierdurch entstehende Warte-, Ausfall- oder Verzögerungszeiten bleiben vergütungspflichtig.
Dem Kunden wird empfohlen, für Veranstaltungen eine angemessene Veranstalterhaftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls weitere veranstaltungsbezogene Versicherungen abzuschließen.
6. Fremdleistungen und Partnernetzwerk
Konzept Eins arbeitet teilweise mit externen Partnerunternehmen, Dienstleistern, Freelancern oder Subunternehmern zusammen.
Soweit Leistungen durch eigenständige Drittunternehmen erbracht werden, haftet Konzept Eins ausschließlich für die ordnungsgemäße Auswahl und Koordination, nicht jedoch für die eigenständige Leistungserbringung der jeweiligen Drittanbieter.
Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz externer Dienstleister ausdrücklich einverstanden.
Konzept Eins kann Leistungen zudem als technischer Dienstleister, Freelancer oder Subunternehmer für andere Veranstaltungsunternehmen, Agenturen oder Auftraggeber erbringen. In diesen Fällen beschränkt sich der Leistungsumfang ausschließlich auf die jeweils beauftragten Leistungen oder Gewerke.
Die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung verbleibt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beim jeweiligen Hauptauftraggeber oder Veranstalter. Konzept Eins haftet in diesen Fällen ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der beauftragten Leistungen im eigenen Verantwortungsbereich.
7. Einsatz von Personal und Subunternehmern
Konzept Eins ist berechtigt, zur Vertragserfüllung freie Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer oder externe Partnerunternehmen einzusetzen.
Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht. Weisungen an eingesetztes Personal erfolgen ausschließlich durch Konzept Eins oder durch von Konzept Eins benannte Ansprechpartner. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfolgt nicht.
Der Kunde stellt angemessene Arbeits-, Aufenthalts- und Sanitärbedingungen für eingesetztes Personal bereit.
Bei längeren Einsätzen ist eine angemessene Versorgung mit Getränken und gegebenenfalls Verpflegung sicherzustellen.
Vom Kunden bereitgestellte Arbeitsbedingungen müssen den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
8. Veranstaltungsrisiko
Das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung trägt der Kunde.
Absagen, Einschränkungen oder Änderungen aufgrund von Wetter, behördlichen Vorgaben, Krankheit, Ausfall von Künstlern, höherer Gewalt oder geringer Besucherzahlen berühren die Vergütungspflicht nicht, sofern die Ursache nicht von Konzept Eins zu vertreten ist.
9. Lieferung und Leistungsdurchführung
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager Borgholzhausen.
Lieferungen an andere Orte erfolgen nach Vereinbarung.
Die Versandart bestimmt Konzept Eins.
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Kunden oder an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
10. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zusätzliche Leistungen wie Transport, Auf- und Abbau, Sonderanfertigungen, Zusatzpersonal, Wartezeiten oder Mehraufwand werden gesondert berechnet. Nachträgliche Änderungswünsche können zusätzliche Kosten verursachen.
Tagessätze gelten, sofern nicht anders vereinbart, für bis zu 10 Stunden Einsatzdauer inklusive 1 Stunde Pause. Darüber hinausgehende Einsatzzeiten werden als Überstunden gesondert berechnet. Die Berechnung erfolgt je angefangene Stunde auf Basis von 1/9 des vereinbarten Tagessatzes zzgl. eines Überstundenzuschlags von 25 %, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Reisezeiten, Fahrtkosten, Spesen, Übernachtungen, Parkkosten sowie sonstige reisekostenbedingte Aufwendungen werden gesondert nach Aufwand berechnet. Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten Reisezeiten als Arbeitszeit. Alternativ kann für An- und Abreisetage ein halber Tagessatz zzgl. tatsächlich entstandener Reise- und Fahrtkosten berechnet werden.
Vom Kunden verursachte Wartezeiten, Verzögerungen oder Unterbrechungen gelten als Arbeitszeit und werden gesondert berechnet.
Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze sowie Einsätze mit außergewöhnlichen Arbeitszeiten können mit gesonderten Zuschlägen berechnet werden.
11. Zahlungsbedingungen und Verzug
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Konzept Eins ist berechtigt, Vorauszahlungen oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
Zusätzlich kann eine Mahngebühr erhoben werden. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
12. Bonitätsprüfung
Konzept Eins ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden oder größeren Aufträgen eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
Hierzu können Daten an Auskunfteien übermittelt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei negativer Bonitätsauskunft kann Konzept Eins Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder abweichende Zahlungsbedingungen verlangen.
13. Eigentumsvorbehalt
Alle vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum von Konzept Eins.
Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Konzept Eins.
Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Zugriffe Dritter sind Konzept Eins unverzüglich mitzuteilen.
14. Nutzung von Mietgegenständen und Veranstaltungstechnik
Mit Übergabe der Mietgegenstände geht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung auf den Kunden über.
Der Kunde verpflichtet sich zu einem sachgemäßen Umgang mit sämtlicher Technik und Ausstattung.
Die Technik ist vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen.
Der Kunde stellt sicher, dass geeignete Strom-, Netzwerk- und Infrastrukturanschlüsse in ausreichender Dimensionierung und funktionsfähigem Zustand vorhanden sind. Für Schäden aufgrund mangelhafter Infrastruktur übernimmt Konzept Eins keine Haftung.
Die Bedienung technischer Anlagen durch nicht fachkundige Personen ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Zustimmung von Konzept Eins vorliegt.
Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. Für Beschallungsanlagen gelten die Vorgaben der DIN 15905-5.
Mit Übernahme der Mietgegenstände bestätigt der Kunde deren ordnungsgemäßen Zustand sowie die Funktionsfähigkeit, soweit erkennbare Mängel nicht unverzüglich angezeigt werden. Die Nutzung darf ausschließlich durch fachkundiges Personal erfolgen.
Der Kunde haftet während der Miet- und Nutzungsdauer für Verlust, Diebstahl sowie Beschädigungen der überlassenen Mietgegenstände und technischen Einrichtungen, sofern diese nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
Im Falle von Verlust, Diebstahl oder irreparabler Beschädigung hat der Kunde die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise Wiederherstellung zu tragen.
Maßgeblich für die Berechnung ist der jeweilige Wiederbeschaffungswert einschließlich Zubehör und erforderlicher Nebenkomponenten.
Der Kunde ist verpflichtet, für einen ausreichenden Versicherungsschutz hinsichtlich gemieteter Technik und Ausstattung zu sorgen.
Konzept Eins ist nicht verpflichtet, das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes zu prüfen.
Für Rigging-, Traversen-, Bühnen- oder sonstige tragende Konstruktionen sind vom Kunden sämtliche erforderlichen Informationen zu statischen Gegebenheiten, Dachlasten, Anschlagpunkten und Tragfähigkeiten rechtzeitig bereitzustellen. Die Beurteilung der technischen Umsetzbarkeit erfolgt durch qualifizierte Fachpersonen.
Sofern statische Berechnungen, Prüfungen oder Nachweise erforderlich sind, werden diese durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen oder Statiker durchgeführt.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde und werden nach tatsächlichem Aufwand beziehungsweise gemäß gesondertem Angebot berechnet.
Konzept Eins haftet nicht für Schäden oder Einschränkungen aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Angaben zu bauseitigen Gegebenheiten. Konzept Eins ist berechtigt, technische Komponenten oder Mietgegenstände durch gleichwertige oder höherwertige Produkte zu ersetzen, sofern dies aus technischen, logistischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
15. Outdoorveranstaltungen und Witterung
Bei Outdoorveranstaltungen trägt der Kunde Sorge für geeignete Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich Witterungsschutz, Zugänglichkeit und Sicherheit.
Konzept Eins ist berechtigt, Leistungen aus Sicherheitsgründen einzuschränken, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn Witterungsbedingungen, behördliche Vorgaben oder Sicherheitsrisiken dies erforderlich machen. Vergütungsansprüche von Konzept Eins bleiben hiervon unberührt.
16. Catering, Getränkeservice und Servicepersonal
Konzept Eins haftet für Catering- und Getränkeleistungen bis zur Übergabe an den Kunden.
Nach Übergabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Lagerung, Ausgabe und hygienische Behandlung der Speisen und Getränke.
Beim Einsatz von Getränkeservice oder Servicepersonal sorgt der Kunde für geeignete Rahmenbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Konzept Eins ist berechtigt, den Ausschank alkoholischer Getränke bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben oder bei erkennbar alkoholisierten Personen zu verweigern. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche behördlichen Genehmigungen, Konzessionen sowie erforderlichen Voraussetzungen für Catering-, Ausschank-, Gastronomie- oder Veranstaltungsleistungen vorliegen, sofern diese nicht ausdrücklich durch Konzept Eins übernommen werden.
Für Unterbrechungen, Einschränkungen oder Ausfälle aufgrund fehlender Genehmigungen, behördlicher Maßnahmen oder unzureichender Infrastruktur übernimmt Konzept Eins keine Haftung. Soweit Lebensmittel, Getränke oder sonstige Waren durch den Kunden oder durch Drittlieferanten bereitgestellt werden, haftet Konzept Eins nicht für bereits bei Übergabe vorhandene Qualitätsmängel, Verderb, Verunreinigungen oder sonstige Mängel der gelieferten Waren.
Weisungen an eingesetztes Personal erfolgen ausschließlich durch Konzept Eins oder durch von Konzept Eins benannte Ansprechpartner.
Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfolgt nicht.
Konzept Eins ist berechtigt, Leistungen durch externe Partnerunternehmen oder Subunternehmer erbringen zu lassen.
Soweit Zelt-, Outdoor- oder sonstige Fremdleistungen durch externe Partnerunternehmen erbracht werden, haftet Konzept Eins ausschließlich für die ordnungsgemäße Auswahl und Koordination der jeweiligen Partner. Der Kunde stellt sicher, dass Aufbauflächen für Zelte, Bühnen oder sonstige Außenkonstruktionen geeignet, zugänglich und ausreichend tragfähig sind. Erforderliche Genehmigungen, Zufahrten sowie Freihalteflächen sind vom Kunden rechtzeitig bereitzustellen.
Konzept Eins ist berechtigt, Auf- oder Abbauarbeiten bei ungeeigneten Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken einzustellen.
Hierdurch entstehende Verzögerungen oder Mehraufwände bleiben vergütungspflichtig. Für witterungsbedingte Schäden, insbesondere durch Sturm, Starkregen, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, haftet Konzept Eins nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
17. Auftragsstornierungen
Stornierungen bedürfen der Textform.
Es gelten folgende Stornogebühren:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 %
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Konzept Eins bleibt berechtigt, höhere tatsächlich entstandene Kosten nachzuweisen. Bereits beauftragte Fremdleistungen, Sonderanfertigungen, individualisierte Produkte oder speziell für die Veranstaltung angefertigte Leistungen können unabhängig von den vorstehenden Stornierungsfristen vollständig berechnet werden.
Dies betrifft insbesondere:
individuell angefertigte Dekorationen
personalisierte Drucksachen oder Karten
Sonderanfertigungen
speziell bestellte Materialien
individuell produzierte Ausstattungselemente
18. Rückgabe von Mietgegenständen
Mietgegenstände sind vollständig, sauber und geordnet zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rückgabe bis spätestens 16:00 Uhr am vereinbarten Rückgabetag.
Bei verspäteter Rückgabe kann Konzept Eins eine Nutzungsentschädigung sowie Ersatz weitergehender Schäden verlangen.
19. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Konzept Eins ist berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Leistungserbringung oder Lieferung. Leistungen gelten spätestens mit Beginn der Veranstaltung beziehungsweise mit Nutzung der bereitgestellten Leistungen oder Technik als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel unverzüglich angezeigt werden.
20. Haftung
Konzept Eins haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Konzept Eins nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
witterungsbedingte Veranstaltungsbeeinträchtigungen
Ausfälle externer Dienstleister
Schäden durch unsachgemäße Nutzung
Schäden durch unzureichende Infrastruktur
behördliche Einschränkungen
höhere Gewalt
wirtschaftliche Veranstaltungserfolge
Verlust von Daten, Showfiles, Programmierungen, Konfigurationsdaten oder digitalen Veranstaltungsinhalten, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Konzept Eins vorliegt
Datenverlust, fehlerhafte Medieninhalte, Inkompatibilitäten von Dateiformaten oder Ausfälle kundenseitig bereitgestellter Inhalte, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Konzept Eins vorliegt
Soweit Leistungen durch externe Partner, Freelancer, Subunternehmer oder Drittanbieter erbracht werden, haftet Konzept Eins ausschließlich für die ordnungsgemäße Auswahl, Koordination und Weitergabe von Reklamationen im Rahmen der eigenen vertraglichen Verpflichtungen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
21. Höhere Gewalt
Naturkatastrophen, Pandemien, Unwetter, Streiks, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Konzept Eins berechtigen Konzept Eins zur Anpassung, Unterbrechung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
22. Foto- und Videoaufnahmen
Konzept Eins ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen angefertigte Foto- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung, Referenzdarstellung und Unternehmenspräsentation zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Datenschutzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
23. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Konzept Eins.
Konzept Eins verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Kunden, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Borgholzhausen, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
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